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Kostenübernahme & Anerkennung der Yogatherapie

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Die Yogatherapie ist eine anerkannte Methode der Komplementärmedizin und wird von einigen Zusatzversicherungen in der Schweiz  über den Tarif 590 im Rahmen der freiwilligen Zusatzleistungen vergütet. Ob und in welchem Umfang eine Kostenbeteiligung erfolgt, hängt ausschliesslich von den individuellen Vertragsbedingungen der jeweiligen Krankenkasse ab.

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Ich bin als Yogatherapeutin bei folgenden Fach- und Qualitätsstellen anerkannt:

  • Erfahrungsmedizinisches Register (EMR)

  • Fitnessguide

 

Diese Anerkennungen erfüllen für viele Zusatzversicherungen eine wichtige Voraussetzung für eine mögliche Kostenbeteiligung an Yoga und yogatherapeutischen Behandlungen.

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Wichtiger Hinweis:
Die Abklärung der Kostenübernahme liegt in der Eigenverantwortung der Klientinnen und Klienten. Bitte kläre vor Beginn der Yogatherapie direkt mit deiner Zusatzversicherung, ob und in welchem Umfang die Leistungen vergütet werden. Eine Kostenübernahme kann nicht garantiert werden.

Yogatherapie bietet eine ganzheitliche, individuell abgestimmte Begleitung und versteht sich als ergänzende Massnahme zur Schulmedizin, nicht als Ersatz für medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen.

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